
von Thomas Schneider
Wer den Begriff „Völkerwanderung“ in den Mund nimmt, wird in unserem Land – ohne daß man seine Darlegungen überhaupt anhört – als „Rechtsradikaler“ oder gleich als „Nazi“ beschimpft.
Was jedoch bei der verstärkt seit dem Jahr 2015 betriebenen Flüchtlings- und Einwanderungs-Politik größtenteils unberücksichtigt bleibt, das sind u.a. folgende Punkte:
- die Veränderung der Gesellschaftsstrukturen der Zielländer,
- mögliche kulturelle und religiöse Konflikte,
- unterschiedliche Prägung hinsichtlich der Beziehung zwischen Geschlechtern und Familienstrukturen,
- mangelnde Bildung und unzureichende berufliche Qualifikation,
- hohe Belastung der Sozialsysteme und
- eine starke Beeinträchtigung der inneren Sicherheit.
Zwischen den Menschen, die zu uns als Einwanderer kommen und den gebürtigen Deutschen gibt es Unterschiede, die teilweise unüberbrückbar sind. Das von Bundeskanzler Friedrich Merz Ende 2025 wohl sarkastisch angesprochene „Stadtbild“ spricht inzwischen Bände, die ganze Bibliotheken füllen könnten.
Auf der einen Seite gibt es Gesinnungsethiker, die alle Menschen einladen, die in vermeintlicher Not sind. Beredtes Beispiel ist die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrer Entscheidung im Jahr 2015. Auf der anderen Seite gibt es Verantwortungsethiker, die zuvor Fragen beantworten, bevor sie eine Einladung an Fremde aussprechen in unser Land zu kommen. Das sind u.a. Fragen wie:
- Was geschieht mit den Menschen, die zu uns kommen?
- Können wir ihnen Ausbildung und Arbeit geben?
- Können und wollen sich diese Menschen integrieren?
- Wie viele können wir aufnehmen, ohne das System zu schädigen, das Hilfe erst möglich macht?
- Wie wirken sich die Konflikte aus, die Menschen in unser Land mitbringen?
- Paßt die Werteordnung der Kommenden zu unserer Werteordnung? Und wenn nicht: Wie gehen wir damit um?
Der Verantwortungsethiker wird sich unter Umständen dafür aussprechen, daß nur diejenigen sich auf den Weg machen, die wirklich bedroht sind: Christen, die in islamischen Ländern um ihr Leben fürchten müssen; oder Muslime, die erkannt haben, daß der Islam eine menschenfeindliche Ideologie ist und deshalb ihr Land verlassen müssen. Der Verantwortungsethiker wird sich dafür aussprechen, daß die Kraft von Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland erhalten bleibt, die erforderlich ist, um wenigstens den Allerbedürftigsten zu helfen.
Gesinnungsethik und Verantwortungsethik erwachsen jeweils aus einer bestimmten Lebenshaltung. Gesinnungsethik erwächst aus dem Gedanken, daß der Mensch durch sein Tun qualifiziert wird. Also: Wer das Gute tut, ist gut und wertvoll. Dieser Haltung ist das eigene Gutsein wichtiger als die Folgen des eigenen Tuns für andere. Die Verantwortungsethik erwächst aus dem Wissen, daß ich niemals durch mein Tun zu einem „guten Menschen“ werden kann. Ich werde niemals vollkommen sein können. Die Bibel spricht dazu Klartext.
Martin Luthers Lehre von den beiden Regimenten (= Regierungsweisen) Gottes wird oft so verstanden, als teile Luthers Lehre die Welt in zwei getrennte (Be-)Reiche auf: in das Reich Gottes und in das Reich der Welt. So verbreitet sich die falsche Vorstellung, im Reich Gottes herrschten Gott und sein Wort und die Liebe und der Glaube. Diesem Reich solle die Kirche angehören. Im Reich der Welt spiele Gott und sein Wort und der Glaube keine Rolle; hier herrsche nicht die Liebe, sondern die Eigengesetzlichkeit der gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Notwendigkeiten. Man richte sich nach den Einsichten der autonomen Vernunft. Dieses Reich sei der Raum der Politik. So verbreitet diese Vorstellung ist, so falsch ist sie auch.
Richtig ist, daß Gott die ganze Welt regiert und nicht nur einen bestimmten Bereich. Und Christen sind nicht nur in der Kirche, sondern ebenso in der Wirtschaft und in der Politik dem Wort Gottes verpflichtet und von seiner Liebe bestimmt. Aber Gott regiert die ganze Welt auf zwei unterschiedliche Weisen; um im Bilde zu sprechen: mit der linken und mit der rechten Hand. In jeder Hand trägt er unterschiedliche Instrumente.
Mit der linken Hand wehrt Gott dem Unrecht durch staatliche Gewalt. Dazu gehören die Rechtsordnung, Regierung, Polizei und Gerichte. Sie sollen für Ordnung, äußeren Frieden und Gerechtigkeit sorgen. Entscheidungen sollen mit Hilfe der Vernunft in Verantwortung vor Gott und den Menschen getroffen werden – in Abwägung der Folgen. Maßstab ist das Recht und nicht die Barmherzigkeit. Denn die Kosten für das Handeln der Regierenden tragen nicht sie, sondern die Regierten, das Volk.
Wenn Regierende – aus angeblicher Barmherzigkeit und Nächstenliebe – vom Recht abweichen, dann verzichten sie nicht auf ihr eigenes Recht, sondern auf das Recht der ihnen anvertrauten Menschen. Im Strafrecht geht es nicht um einen oft fälschlich unterstellten Strafanspruch des Staates, auf den dieser nach Belieben auch verzichten könnte, sondern es geht um das Recht der Bürger auf Schutz vor dem Unrecht, den der Staat ihnen nicht vorenthalten darf.
Daraus ergibt sich, daß die Politik zur Aufnahme Schutzsuchender nur in den engen Grenzen des Asylrechtes berechtigt ist. Für den Bereich der Migrationspolitik besteht die Pflicht, in Abwägung der Folgen das Beste für die aufnehmende Gesellschaft anzustreben. Dementsprechend wählen klassische Einwanderungsländer ihre Immigranten nach ihrer Leistungsfähigkeit, nach ihrer Integrationsfähigkeit und nach ihrer Integrationsbereitschaft aus. Denn niemand hat ein Recht auf Einwanderung nach Deutschland nur aufgrund der Tatsache, daß sein Einkommen in seiner Heimat geringer wäre als hier die Sozialhilfe. Das ist aber nur die eine Seite, im Bilde: die linke Hand.
Mit der rechten Hand regiert Gott die Welt durch das Evangelium von der Gnade Gottes in Christus Jesus. Die wahre christliche Kirche verkündigt dieses Evangelium. Sie trägt die Liebe und Barmherzigkeit mit ihrem diakonischen Handeln in die Welt. Die wahre Kirche Jesu Christi nimmt sich der Benachteiligten und Verfolgten an, beherbergt sie in ihren Häusern und auf ihre Kosten. Sie hat kein Recht und keinen Auftrag, sich dazu der staatlichen Gewalt zu bedienen oder gar andere zu christlichem Verhalten zu nötigen, indem sie z. B. auf eine Politik der offenen Grenzen drängt, deren Folgen dann andere zu tragen haben.
Im Zusammenhang mit der – insbesondere seit 2015 – stattfindenden Völkerwanderung darf niemals außer Acht gelassen werden, daß eine Religion, die politische Macht beansprucht, eine Gefahr für ein freiheitlich-demokratisches Staatswesen darstellt. Der Staat muß seine Existenz sicherstellen! Die Verleihung staatsbürgerlicher Rechte – voran des Wahlrechts – an Religionsanhänger mit politischem Machtanspruch ist mit dem Wesen des säkularen Staates unvereinbar. Denn der demokratische Staat kann durch entsprechende Mehrheit abgeschafft werden! So darf auch nicht sein, daß sich die Kirche zu ihrem eigenen Schutz mit dem Staat verbündet. Der Herr der Kirche, Gott selbst, ist der alleinige Schutz der wahren Kirche.
Die überwiegende Zahl der weltweit verfolgten Menschen sind Christen. Einige von ihnen kommen auch zu uns nach Deutschland und bitten um Asyl. Für mich als Christ bedeutet das, wie es in der Bibel steht im Galaterbrief (6,10): „Laßt uns Gutes tun an jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossen“. Hier sind Christen gefordert. Diesen Menschen muß vor allem unsere Gastfreundschaft gelten. Ihnen müssen wir zur Seite stehen, damit sie sich bei uns zurechtfinden, unsere Sprache lernen, Ausbildung und Arbeit finden. Aber sie sind hier nicht nur fremd; sie werden in den Flüchtlingsunterkünften teilweise von den gleichen Leuten bedroht und schikaniert, vor denen sie geflohen sind.
„Völkerwanderung“ ist also kein rechtsradikaler Begriff, sondern eine durch verfehlte oder bewußt gesteuerte Politik heraufbeschworene Schädigung des eigenen Landes und des eigenen Volkes. Die Folgen dieser rechtswidrigen „Völkerwanderung“ bekommen wir hart zu spüren. Deshalb ist Remigration ein legitimer Rechtsanspruch des deutschen Volkes.
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